Marie (19), Studentin, auswärts wohnend, Bruder mit Behinderung
Marie (19) studiert Lehramt und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Johann ist 4 Jahre alt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 20 %, für ihn sind die Voraussetzungen des § 33b EStG (2) 2 erfüllt. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 62500 Euro. Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag für Johann ist auf der Lohnsteuerkarte der Mutter eingetragen. Ihr wurde auf Antrag ein Härtefreibetrag (§ 25 (6) BAföG) in Höhe des in § 33b EStG ausgewiesenen Pauschbetrages gewährt. Die Mutter zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.
Berechnung der BAföG-Förderung
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!
Rechnungsposten | Betrag |
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Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020) | 5208,33 € |
abzüglich | |
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 €) | 83,33 € |
abzüglich | |
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 € monatlich | 1107,00 € |
"Riester-Rente" | 120,00 € |
tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III) | |
- Einkommensteuer / Lohnsteuer | 652,17 € |
- Kirchensteuer | 27,00 € |
- Solidaritätszuschlag | 16,50 € |
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) | 3202,33 € |
Maries Vater hat kein Einkommen. | |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 3202,33 € |
abzüglich | |
Grundfreibetrag: | |
- für die Eltern | 2415,00 € |
- für Johann | 730,00 € |
Härtefreibetrag für Johann (1/12 von 384,00 €) | 32,00 € |
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzgl. der Grundfreibeträge | 25,33 € |
Kein Freibetrag für Marie, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht | |
Zusatzfreibetrag: 55% (50 % für die Eltern und 5 % für Johann) | 13,93 € |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 11,40 € |
Bedarfssatz für Marie: | |
Grundbedarf Student*in | 452,00 € |
auswärts wohnend | 360,00 € |
812,00 € | |
abzüglich | |
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | 11,40 € |
Förderungsbetrag | 800,60 € |
Förderungsbetrag (gerundet) | 801,00 € |
Marie erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 801 Euro, davon 400,50 Euro als Zuschuss und 400,50 als zinsloses Darlehen.